SaaS-AGB der Rellify Deutschland GmbH
1.Geltungsbereich; Ausschluss fremder AGB; Rangfolge
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge zwischen der Rellify Deutschland GmbH („Anbieter“) und ihren gewerblichen Kunden („Kunde“) über die entgeltliche Bereitstellung und Nutzung der KI-Software des Anbieters als Software-as-a-Service („SaaS-Service“) einschließlich ggf. vereinbarter Nebenleistungen.
1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Anbieter deren Geltung nicht ausdrücklich widerspricht.
1.3 Im Falle von Widersprüchen gilt folgende Rangfolge: (i) Angebot/Order Form/Leistungsblatt, (ii) Product Terms, (iii) Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung („AVV“), (iv) diese AGB.
2. Vertragsschluss; Self-Service-Buchung
2.1 Der Kunde kann den SaaS-Service entweder (i) auf Grundlage eines Angebots/Order Forms oder (ii) im Wege der Online-Buchung über den Checkout-Prozess auf der Plattform des Anbieters buchen.
2.2 Bei Online-Buchung gibt der Kunde durch Anklicken einer entsprechend bezeichneten Schaltfläche („Zahlungspflichtig buchen“ oder vergleichbar) einverbindliches Angebot zum Abschluss eines kostenpflichtigen Abonnements ab. Der Vertrag kommt zustande durch (i) Bestätigung des Anbieters (z. B. per E-Mail) oder (ii) Freischaltung des kostenpflichtigen Accounts.
2.3 Der Anbieter kann den Checkout-Prozess über Zahlungsdienstleister (z. B. Stripe) abwickeln. Die Zahlungsabwicklung berührt nicht das Vertragsverhältnis zwischen Anbieter und Kunde.
3. Free Trial (Testkonto)
3.1 Der Anbieter kann dem Kunden die Nutzung des SaaS-Services als kostenloses Testkonto („Free Trial“) für einen begrenzten Zeitraum und/oder einbegrenztes Nutzungsvolumen („Trial-Kontingent“) ermöglichen. Umfang, Funktionsumfang und Grenzen des Free Trials ergeben sich aus der Darstellung auf der Plattform und/oder den Product Terms.
3.2 Der Free Trial endet automatisch, sobald (i) das Trial-Kontingentverbraucht ist oder (ii) ein ggf. angegebener Testzeitraum abgelaufen ist.
3.3 Nach Ende des Free Trials ist eine weitere Nutzung nur nach Upgrade auf ein kostenpflichtiges Abonnement möglich. Der Anbieter ist berechtigt, den Zugriff auf Funktionen oder Inhalte nach Ende des Free Trials zu sperren oder zu beschränken.
3.4 Während des Free Trials besteht ein Anspruch auf Verfügbarkeit, Support, Performance oder Funktionsumfang nur nach Maßgabe der Product Terms. Der Anbieter ist berechtigt, den Free Trial jederzeit zu ändern oder einzustellen, sofern dadurch keine bereits kostenpflichtig gebuchten Leistungen beeinträchtigt werden.
3.5 Ein kostenpflichtiges Vertragsverhältnis entsteht durch Nutzung des Free Trials nicht automatisch; ein Upgrade erfolgt ausschließlich durch die aktive Buchung des Kunden im Checkout-Prozess.
4. Leistungsgegenstand; Bereitstellung
4.1 Der Anbieter stellt dem Kunden für die Vertragslaufzeit den SaaS-Service via Account zur Nutzung über das Internet zur Verfügung.Einzelheiten zu Funktionsumfang, Verfügbarkeit, Support und Wartung ergeben sich aus den Product Terms.
4.2 Der Anbieter ist berechtigt, den SaaS-Service weiterzuentwickeln, zu ändern oder anzupassen, soweit dies (i) zur Fehlerbehebung, Sicherheit oderRechtskonformität erforderlich ist oder (ii) für den Kunden zumutbar ist und die vertraglich vereinbarten Kernfunktionen nicht wesentlich beeinträchtigt werden.
4.3 Der Anbieter ist berechtigt, Leistungen durch geeigneteUnterauftragnehmer zu erbringen.
5. Nutzung; Nutzungsrechte; Account
5.1 Der Kunde erhält ein einfaches, nicht ausschließliches, nichtübertragbares, auf die Vertragslaufzeit beschränktes Recht, den SaaS-Servicefür eigene geschäftliche Zwecke im vereinbarten Umfang zu nutzen.
5.2 Der Kunde darf den SaaS-Service nicht Dritten zur Nutzung überlassen, soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart ist (z. B. konzerninterneNutzung).
5.3 Der Kunde ist verpflichtet, Zugangsdaten geheim zu halten, unbefugteNutzung zu verhindern und den Anbieter unverzüglich über Missbrauch zu informieren.
5.4 Der Kunde ist nicht berechtigt, den SaaS-Service zu dekompilieren, zurück zu entwickeln (Reverse Engineering) oder Schutzmechanismen zu umgehen, soweit dies nicht zwingend gesetzlich erlaubt ist.
5.5 Der Kunde stellt sicher, dass die Nutzung des SaaS-Services nicht gegen geltenden Recht verstößt und keine Rechte Dritter verletzt.
6. Upgrade; Wechsel in kostenpflichtige Version
6.1 Der Kunde kann jederzeit über die Plattform ein Upgrade in ein kostenpflichtiges Abonnement durchführen („Upgrade“).
6.2 Das Upgrade wird unmittelbar nach erfolgreicher Zahlung wirksam, sofern nicht im Checkout-Prozess abweichend angezeigt.
6.3 Soweit der Kunde im Rahmen des Upgrades eine höhere Nutzungskapazität oder zusätzliche Funktionen bucht, gilt der jeweils im Checkout-Prozess dargestellte Leistungsumfang als vereinbart.
6.4 Im Falle eines Upgrades wird das Abonnement ab dem Zeitpunkt des Upgrades nach dem im Checkout-Prozess dargestellten Tarif abgerechnet.
7. Zahlungsbedingungen; Stripe; Abrechnung
7.1 Preise & Steuern. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern anwendbar.
7.2 Zahlungsabwicklung über Stripe. Die Zahlung erfolgt standardmäßig per Kreditkarte über den Zahlungsdienstleister Stripe. Stripe wird ausschließlich zur Zahlungsabwicklung eingesetzt und wird nicht Vertragspartner des Kunden hinsichtlich des SaaS-Services. Ergänzend gelten ergänzend die Nutzungsbedingungen von Stripe, soweit diese das Zahlungsprozedere betreffen.
7.3 Fälligkeit. Abonnementgebühren sind - soweit nicht anders vereinbart - im Voraus für die jeweilige Abrechnungsperiode fällig (monatlich/jährlich). DerAnbieter ist berechtigt, die hinterlegte Zahlungsmethode entsprechend zu belasten.
7.4 Rechnungsstellung. Der Kunde erhält Rechnungen in elektronischer Form (z. B. per E-Mail oder zum Download im Account).
7.5 Fehlgeschlagene Zahlungen / Chargebacks. Schlägt eine Belastung fehl oder wird eine Zahlung zurückbelastet, ist der Anbieter berechtigt, den Account bis zur Begleichung offener Beträge zu sperren. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein Zahlungsverzug vorliegt.
7.6 Preisänderungen. Der Anbieter ist berechtigt, Preise für zukünftige Abrechnungsperioden anzupassen. Änderungen werden dem Kunden rechtzeitig vor Wirksam werden in Textform mitgeteilt. Die geänderten Preise gelten erst ab Beginn der nächsten Abrechnungsperiode.
8. Laufzeit; Verlängerung; Kündigung
8.1 Die Laufzeit eines kostenpflichtigen Abonnements ergibt sich aus dem Checkout, bzw. Order Form.
8.2 Soweit nicht anders vereinbart, verlängert sich das Abonnement automatisch um die jeweils gebuchte Abrechnungsperiode, wenn nicht spätestens 30 Tage vor Periodenende gekündigt wird.
8.3 Kündigungen können über die Plattform oder mindestens in Textform erfolgen.
8.4 Bereits gezahlte Entgelte werden im Falle einer Kündigung nicht erstattet, es sei denn, zwingende gesetzliche Vorschriften stehen dem entgegen. Der Zugang bleibt bis zum Ablauf der bezahlten Abrechnungsperiode bestehen.
9. Sperrung
9.1 Der Anbieter darf den Zugang des Kunden oder einzelner Nutzer vorübergehend sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte für (i) Sicherheitsrisiken, (ii) rechtswidrige Nutzung, (iii) erhebliche Verstöße gegen diese AGB/Product Terms oder (iv) Zahlungsverzug bestehen.
9.2 Der Anbieter wird die Sperrung auf das erforderliche Maß beschränken und den Kunden - soweit zumutbar - vorab informieren.
9.3 Eine Sperrung oder Beschränkung nach Verbrauch eines vereinbarten Nutzungsvolumens stellt keine Vertragsverletzung dar.
10. Kundendaten; keine Nutzung zum Training
10.1 Kundendaten verbleiben im Verantwortungsbereich des Kunden. Der Kunde bleibt Inhaber aller Rechte an Kundendaten.
10.2 Der Anbieter verarbeitet Kundendaten ausschließlich zur Bereitstellung des Services (Betrieb, Fehleranalyse, Support, Sicherheit) gemäß AVV.
10.3 Der Anbieter nutzt Kundendaten nicht zur Entwicklung, zum Training oder zur Verbesserung von KI-Modellen oder sonstiger eigener Systeme.
10.4 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die Verarbeitung der Kundendaten im Zusammenhang mit der Nutzung des SaaS-Services rechtmäßig erfolgt.
11. Gewährleistung
11.1 Es gilt das gesetzliche Mängelrecht, soweit nachfolgend nichts abweichend geregelt ist.
11.2 Ein Mangel liegt vor, wenn der SaaS-Service erheblich von der Leistungsbeschreibung in den Product Terms abweicht.
11.3 Der Anbieter leistet Nacherfüllung nach eigener Wahl durch Fehlerbeseitigung oder Bereitstellung einer Umgehungslösung.
11.4 Unerhebliche Abweichungen, insbesondere rein optische Mängel oder Mängel ohne wesentliche Auswirkung auf die Nutzung, begründen keine Ansprüche.
12. Haftung
12.1 Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz.
12.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.
12.3 Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
12.4 Die Haftung ist je Schadensfall begrenzt bis zur Höhe der in den letzten 12 Monaten gezahlten Gebühren, maximal jedoch 25.000 EUR.
12.5 Der Anbieter haftet nicht für Datenverlust, soweit der Kunde nicht angemessene Datensicherungen durchführt; die Haftung ist beschränkt auf den Wiederherstellungsaufwand bei ordnungsgemäßer Sicherung.
12.6 KI-Ausgaben. Soweit der SaaS-Service KI-generierte Ausgaben bereitstellt, obliegt dem Kunden die fachliche Prüfung der Ausgaben vor deren Verwendung. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr dafür, dass KI-Ausgaben richtig, vollständig oder für einen bestimmten Zweck geeignet sind.
13. Geheimhaltung; Datenschutz
13.1 Die Parteien verpflichten sich, alle im Zusammenhang mit dem Vertrag erlangten vertraulichen Informationen geheim zu halten, vor unberechtigtem Zugriff zu schützen und ausschließlich zur Durchführung des Vertrags zu verwenden.
13.2 Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die (i) allgemein bekannt sind oder ohne Verstoß gegen diese Verpflichtung bekannt werden, (ii) der empfangenen Partei bereits rechtmäßig bekannt waren, (iii) von der empfangenen Partei unabhängig entwickelt wurden oder (iv) aufgrund gesetzlicher Verpflichtung oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen.
14. Höhere Gewalt
Ereignisse, die der Anbieter, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nicht zu vertreten haben („höhere Gewalt“), insbesondere nicht zu vertretende technische Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters, Stromausfälle,Nichtfunktionieren von Telefonleitungen oder andere vergleichbare technischeHindernisse und deren Folgen, befreien den Anbieter für die Dauer und im Umfang der Störung von der Verpflichtung zur Leistungserbringung.
15. Schlussbestimmungen
15.1 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen mindestens der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieses Textformerfordernisses.
15.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschlussdes UN-Kaufrechts (CISG).
15.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder imZusammenhang mit diesem Vertrag ist Köln. Der Anbieter ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
15.4 Salvatorische Klausel. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigenBestimmungen unberührt. Die Parteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Stand 20. Januar 2026